Barrierefreiheit

Eine Stufe vor dem Eingang sieht jeder. Eine Website, die sich nur mit der Maus bedienen lässt, sieht man nicht. Man merkt sie nur, wenn man draußen bleibt.
Wen das Gesetz meint
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verlangt, dass bestimmte Angebote im Netz auch für Menschen mit Behinderungen benutzbar sind: ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Gemeint sind vor allem Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen. Also der Onlineshop, die Terminbuchung, der Ticketverkauf.
Den Maßstab liefert die Norm EN 301 549, praktisch heißt das: die Kriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Und wer gegen die Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld, in schweren Fällen bis zu 100.000 Euro.
Und wen nicht
Das sagen nicht alle Agenturen gern dazu: Längst nicht jede Website fällt unter das Gesetz. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Auch eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss ist nicht gemeint. Für Behörden und andere öffentliche Stellen gelten ohnehin eigene Regeln.
Ob Ihr Angebot betroffen ist, sagen wir Ihnen gern nach einem Blick darauf. Eine Rechtsberatung ersetzt das aber nicht.
Warum es sich trotzdem lohnt
Denn barrierefrei heißt im Alltag: benutzbar. Für die Kundin mit der Lesebrille auf der Stirn, für den Besucher, der in der Straßenbahn mit dem Daumen navigiert, für alle, deren Augen nicht mehr so wollen wie früher. Und für Google, das Ihre Seite ziemlich genau so liest wie ein Vorleseprogramm.

Bei der Waggonhalle Marburg waren es am Ende ein Sprunglink zum Inhalt, sichtbare Rahmen für die Tastatur, ein Bilderwechsel, der sich anhalten lässt, und ein Orangeton mit genug Kontrast. Optisch merkt man den Unterschied kaum. Messen kann man ihn.

So gehen wir vor
Der Barrierefreiheits-Check: 390 Euro. Wir prüfen fünf typische Seiten Ihrer Website: die Startseite, eine Inhaltsseite, die Navigation, ein Formular und eine Seite Ihrer Wahl. Von Hand, mit Tastatur und Vorleseprogramm, dazu Kontraste, Überschriften, Bildtexte und ein automatischer Test. Sie bekommen einen kurzen Bericht mit dem, was sofort, bald oder bei Gelegenheit drankommen sollte, samt grober Aufwandsschätzung. Und ein Gespräch, in dem wir ihn durchgehen. Beauftragen Sie danach den Umbau bei uns, rechnen wir den Check an.

Die Prüfung nach WCAG 2.1 AA: ab 1.200 Euro. Für alle, die unter das BFSG fallen oder es schriftlich brauchen. Wir prüfen alle Seitenvorlagen gegen die Kriterien, schreiben einen ausführlichen Bericht und entwerfen die Erklärung zur Barrierefreiheit, die betroffene Angebote veröffentlichen müssen. Der Preis richtet sich nach der Zahl der Vorlagen.
Der Umbau. Nach Aufwand oder als Festpreis auf Grundlage des Checks. Und danach bleibt es nicht dabei: In unserer Betreuung prüfen wir bei Updates und neuen Inhalten mit, dass nichts wieder zuwächst.
Eine Rampe kostet weniger, als man denkt. Und sie sorgt dafür, dass niemand draußen bleibt.
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